Diese Katze/ Kater ist am 27.02.2024 im Ribbesbütteler Weg in Giffhorn zugelaufen. Sie ist gepflegt und zutraulich. Wenn Sie diese Katze kennen wenden Sie sich bitte an: 

Knabe,     Giffhorn     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

       

Ihnen ist eine Katze zugelaufen oder Sie haben eine Katze gefunden?

Nutzen Sie das Netzwerk der Katzenfreunde um auf die Katze aufmerksam zu machen.

Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten und wenn möglich ein Foto der Katze.

Schauen Sie doch auch einmal nach den vermissten Katzen in Ihrem Postleitzahlengebiet.
Vielleicht finden Sie hier denjenigen, der seine Katze vermisst.

 

Übrigens .... das sollten Sie wissen!

Haustier KATZE oder Hund: ausgerissen -- ausgesetzt -- freilebend
Egal ob Sie das Tier gefunden haben, oder das Tier Sie -
es handelt sich um eine Fundsache!


Fundtiere müssen umgehend der Fundbehörde (zuständige Stadt oder Gemeindebehörde) gemäß § 965 Abs. 2 BGB, gemeldet werden.

Achten Sie bitte auf Folgendes:

  • Fundort und Datum des Fundes
  • seit wann ist Ihnen das Tier aufgefallen?
  • erscheint das Tier abgemagert oder entkräftet?
  • ist es ein junges oder erwachsenes Tier
  • hat das Tier einen dicken Bauch (evtl. schwangere Katze)
  • ist das Fell stumpf und glanzlos, verfilzt oder hängen sogar "Fellplatten" am Körper (insbesondere bei Langhaarkatzen)
  • sehen Sie Wunden, Fehlstellungen der Beine, einen abgeknickten Schwanz?
  • sehen Sie Blutungen aus Mund, Nase, Ohr?
  • hat das Tier verklebte/vereiterte Augen oder Nase? 
  • hat das Tier eine pfeifende, röchelnde Atmung?

Notieren Sie sich das Datum Ihrer Fundmeldung, die Behörde und den Namen des aufnehmenden Mitarbeiters
.
Bei Unstimmigkeiten bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung.
 
So stellt sich die aktuelle Rechtslage dar
>> Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren